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Posted by AB Club Deutschland e.V.
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on January 3, 2004, 9:48:50
Zur Zeit werden wieder vermehrt Welpen, bezeichnet als American Bulldogs oder Amerikanische Bulldoggen, teilweise mit Einkreuzungen, angeboten. Diese werden mit "amerikanischen Papieren" (ABA, NKC, CKC, ARF oä) als "Qualitätsmerkmal" offeriert.
Wir haben in den letzten Wochen eine Info-Mappe zusammengestellt, um die Öffentlichkeit (Ordnungs-und Zollämter, VDH, Welpen-Interessenten) einmal darüber aufzuklären, was es damit auf sich hat.
Bei all diesen Ausstellern solcher Papiere handelt es sich um kommerzielle Firmen, die gegen Bezahlung Papiere verkaufen, das heisst, das Ziel diser Firmen ist Gewinnerzielung, der Inhaber der Firma bestreitet durch den Verkauf von Papieren, Richterlizensen, Club- und Zwingernamen ("sanctioning") seinen Lebensunterhalt.
Dass hinter einer solchen Zielsetzung nicht die Kontrolle der Rassereinheit und die Verbesserung der Rasse American Bulldog stehen kann, insbesondere, wenn diese Firmen auch andere Rassen registrieren, muss man wohl nicht weiter erläutern.
Es liegen uns Ahnentafeln vor, in denen ABA oder NKC Hunde als American Bulldog registrieren, die allein schon anhand der vorliegenden Fotos als andersrassig einzustufen sind. Beim CKC wurde gar ein American Bulldog als Boxer registriert.
Dass in einer Zeit der Rasselisten damit dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet ist, auch beim Import von Hunden aus USA, ist ein für uns alle gefährlicher Nebeneffekt. Oder dass American Bulldog-Welpen, die sich nicht mehr verkaufen lassen, nun auch plötzlich als andere Rasse angeboten werden.
Fragen Sie sich einfach mal:
- Warum werden Welpen von Eltern mit amerikanischen Papieren angeboten, ohne ZTP oder Wurfabnahme durch einen Zuchtwart. Kriegen die vielleicht keine Papiere in Deutschland ?
- Warum werben "Züchter" mit amerikanischen HD-Auswertungen (ph/PennHip oder OFA), wollen die sich der Auswertung beim VDH oder FCI-Gutachter entziehen ? Oder liegt es daran, dass bei einer Auswertung in USA die Identität des Hundes nicht überprüft wird ? Tätowierung oder Identifikation mit Micro-Chip sind dort fast unbekannt und werden bei Einsendung einer Röntgenaufnahme nicht verlangt.
Wir werden dieses Thema im Auge behalten und weiter informieren.
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