Ich habe mir angewöhnt bei kritischen Arbeiten erst einmal nach den Nachbarschaftsverhältnissen zu fragen, denn gibt es da Knatsch wartet der Nachbar schon oftmals auf die Gelegenheit einen Reinzuwürgen.
Bei einem Fall: Reihenhaus-Handtuchgarten mit 5 m Breite sollten wir die Koniferenhecke des Nachbarn welche bereits 1,5 ins Grundstück des Auftraggebers hinein ragte auf die Grenze zuückschneiden. Die Nachbarin FKK-Anhängerin und Stadträtin bestand auf ihren Sichtschutz auf dem Nachbargelände und drohte massiv mit Anzeige. Was blieb übrig, wir mussten abziehen. Aber im Oktober kannte ich keine Gnade und habe direkt am Stamm hoch geschnitten. Die mehrere Meter hohen Pflanzen standen direkt an der Grenze.
Eine andere Sache sind radikale Vogelschützer. Bei einer Gartenpflege im Frühjahr hetzte uns der Nachbar stets die Polizei auf den Hals. Das ging dann meist so: "Was macht ihr? Normaler Pflegeschnitt?! Alles in Ordnung! Weitermachen!" Leider redeten die Ordnungshüter nie mit dem Nachbarn und so jedes Frühjahr das gleiche Theater. Mach einem rabiaten 90jährigen mal klar das man das darf in gärtnerischen Kulturflächen und das unter diese eben auch die Hausgärten fallen, sogar seiner
Wenn man sieht was tagtäglich auf den Kompostplätzen angeliefert wird, weiss man dass die Gesetzeslage kaum jemand interessiert.... - eben bis ein Kläger auftaucht und meist ist das ein Nachbar
Hoffen wir mal dass das für Moggy ohne Folgen ausgeht.
Viele Grüße Norbert
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